Consideration
Im angelsächsischen Vertragsrecht ist Consideration wie der Treibstoff eines Vertrags. Es ist die Gegenleistung, die jede Partei in eine Vereinbarung einbringt. Ohne Consideration kein gültiger Vertrag – das ist einer der Grundpfeiler des Common Law.
Formen der Consideration
Eine Consideration kann verschiedene Gestalten annehmen:
- Geldzahlungen oder Sachleistungen
- Dienstleistungen oder Arbeitsleistungen
- Verzicht auf Rechte oder Ansprüche
- Übernahme von Verpflichtungen
- Versprechen für die Zukunft
- Unterlassen bestimmter Handlungen
- Einräumung von Nutzungsrechten
Praktische Bedeutung
Im Geschäftsleben begegnet uns Consideration täglich. Ein einfaches Beispiel: Beim Kauf eines Kaffees ist das Geld die Consideration des Käufers, der Kaffee die Consideration des Verkäufers. Bei komplexeren Verträgen wird es interessanter. Ein Berater verspricht seine Expertise, der Kunde verspricht ein Honorar – beides sind Formen der Consideration.
Rechtliche Anforderungen
Die Consideration muss einige Voraussetzungen erfüllen. Sie muss einen Wert haben, auch wenn dieser nicht unbedingt dem “echten” Wert entsprechen muss. Ein symbolischer Euro kann ausreichen. Wichtig ist auch das Timing: Die Consideration muss im Zusammenhang mit dem Vertrag stehen, nicht in der Vergangenheit liegen.
Besondere Konstellationen
Manchmal ist die Consideration nicht sofort erkennbar. Bei Options- oder Rahmenverträgen liegt sie oft in der Einräumung von Rechten oder der Übernahme von Pflichten. Ein Beispiel: Eine Firma sichert sich das Recht, bestimmte Waren zu einem festgelegten Preis zu kaufen. Die Bindung an diesen Preis ist die Consideration des Verkäufers.
Die Praxis zeigt: Das Konzept der Consideration sorgt für Ausgewogenheit in Verträgen. Es verhindert einseitige Vereinbarungen und stellt sicher, dass jede Partei etwas Wertvolles einbringt. Dabei muss der Wert nicht unbedingt materiell sein – auch immaterielle Leistungen können eine gültige Consideration darstellen.
Besonders interessant wird es bei internationalen Verträgen. Während das Common Law strikt auf die Consideration achtet, kennen andere Rechtssysteme dieses Konzept nicht in dieser Form. Hier ist juristische Expertise gefragt, um Verträge so zu gestalten, dass sie in allen beteiligten Rechtssystemen Bestand haben.
Die moderne Wirtschaft bringt neue Herausforderungen für das Consideration-Konzept. Wie bewertet man die Consideration bei digitalen Dienstleistungen? Was ist die Gegenleistung bei der Nutzung sozialer Medien? Die Antworten auf diese Fragen entwickeln sich ständig weiter, aber das Grundprinzip bleibt: Jede Partei muss etwas Wertvolles zum Vertrag beitragen.