Gesellschafterversammlung

Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium einer GmbH – sozusagen ihr Parlament. Hier fallen die wirklich wichtigen Entscheidungen, von der Gewinnverwendung bis zur Geschäftsführerbestellung. Was in Gesetzestexten sehr trocken klingt, kann in der Praxis durchaus spannend werden.

Die klassischen Tagesordnungspunkte:

Die formalen Spielregeln

Eine ordentliche Gesellschafterversammlung läuft nach klaren Regeln ab:

  1. Fristgerechte Einladung (meist 2 Wochen)
  2. Beschlussfähigkeit prüfen
  3. Protokollführung
  4. Abstimmungen nach Gesellschaftsvertrag
  5. Dokumentation der Beschlüsse

Von der Theorie zur Praxis

In der Ein-Personen-GmbH ist alles einfach: Der Alleingesellschafter beschließt, der Geschäftsführer (meist dieselbe Person) führt aus. Spannend wird es bei mehreren Gesellschaftern: Der Mehrheitsgesellschafter möchte expandieren, der Minderheitsgesellschafter lieber Gewinne ausschütten? Hier zeigt sich die Kunst der Kompromissfindung.

Typische Konfliktherde

Die häufigsten Streitpunkte sind:

Die Kunst der Vorbereitung

Erfahrene Gesellschafter wissen: Die wichtigsten Entscheidungen fallen oft nicht in der Versammlung selbst, sondern in den Vorgesprächen. Ein guter Gesellschaftervertrag regelt die Spielregeln klar und vermeidet Pattsituationen. Besonders wichtig: Mehrheitserfordernisse für verschiedene Beschlussarten.

Moderne Entwicklungen

Heute muss nicht mehr jeder physisch anwesend sein. Virtuelle Gesellschafterversammlungen sind möglich, wenn der Gesellschaftsvertrag es zulässt. Auch Umlaufbeschlüsse sind gängige Praxis – wichtig ist nur die ordnungsgemäße Dokumentation.

Am Ende ist die Gesellschafterversammlung wie ein Familienrat mit rechtlichen Konsequenzen. Oder wie ein erfahrener Wirtschaftsanwalt es ausdrückt: “In der Gesellschafterversammlung ist es wie beim Pokern – man sollte seine Karten kennen, die Regeln beherrschen und wissen, wann man All-in geht und wann man besser passt.”