Gesellschaftsvertrag

Der Gesellschaftsvertrag ist für ein Unternehmen, was die Verfassung für einen Staat ist: Das grundlegende Regelwerk, das bestimmt, wie das Zusammenleben funktioniert. Viele Gründer sehen darin zunächst nur lästige Bürokratie – bis der erste ernsthafte Konflikt kommt. Dann zeigt sich: Ein guter Gesellschaftsvertrag ist Gold wert.

Die Pflichtbestandteile

Diese Punkte müssen zwingend geregelt sein:

Die Kür: Wichtige Zusatzregelungen

Erfahrene Unternehmer achten besonders auf:

  1. Regelungen für den Gesellschafterausstieg
  2. Vererbbarkeit von Anteilen
  3. Wettbewerbsverbote
  4. Gewinnverteilung
  5. Informationsrechte
  6. Nachfolgeregelungen
  7. Schlichtungsmechanismen

Typische Fallstricke

Die häufigsten Probleme entstehen durch:

Aus der Praxis

Ein Klassiker: Drei Freunde gründen eine GmbH, alle haben gleiche Anteile. Klingt fair – führt aber bei Meinungsverschiedenheiten oft zur Blockade. Kluge Gesellschaftsverträge sehen für solche Fälle Mediationsverfahren oder Ausstiegsszenarien vor.

Die wichtigsten Regelungsbereiche:

Die Kunst der Balance

Ein guter Gesellschaftsvertrag findet die richtige Balance:

Am Ende ist der Gesellschaftsvertrag wie eine Landkarte für die Unternehmensreise – je genauer sie ist, desto seltener verirrt man sich. Oder wie ein erfahrener Wirtschaftsanwalt es formuliert: “Der beste Gesellschaftsvertrag ist der, den man nur einmal im Jahr aus der Schublade holt – um festzustellen, dass man ihn nicht braucht.”