Gesellschaftsvertrag
Der Gesellschaftsvertrag ist für ein Unternehmen, was die Verfassung für einen Staat ist: Das grundlegende Regelwerk, das bestimmt, wie das Zusammenleben funktioniert. Viele Gründer sehen darin zunächst nur lästige Bürokratie – bis der erste ernsthafte Konflikt kommt. Dann zeigt sich: Ein guter Gesellschaftsvertrag ist Gold wert.
Die Pflichtbestandteile
Diese Punkte müssen zwingend geregelt sein:
- Firma und Sitz der Gesellschaft
- Gegenstand des Unternehmens
- Höhe des Stammkapitals
- Gesellschafter und ihre Einlagen
- Grundlegende Organisationsstruktur
- Vertretungsregelungen
Die Kür: Wichtige Zusatzregelungen
Erfahrene Unternehmer achten besonders auf:
- Regelungen für den Gesellschafterausstieg
- Vererbbarkeit von Anteilen
- Wettbewerbsverbote
- Gewinnverteilung
- Informationsrechte
- Nachfolgeregelungen
- Schlichtungsmechanismen
Typische Fallstricke
Die häufigsten Probleme entstehen durch:
- Zu vage Formulierungen
- Fehlende Regelungen für Konflikte
- Unklare Mehrheitserfordernisse
- Vergessene Szenarien (Tod, Scheidung, Insolvenz)
- Widersprüchliche Bestimmungen
- Zu starre Regelungen
Aus der Praxis
Ein Klassiker: Drei Freunde gründen eine GmbH, alle haben gleiche Anteile. Klingt fair – führt aber bei Meinungsverschiedenheiten oft zur Blockade. Kluge Gesellschaftsverträge sehen für solche Fälle Mediationsverfahren oder Ausstiegsszenarien vor.
Die wichtigsten Regelungsbereiche:
- Geschäftsführung und Vertretung
- Gesellschafterversammlung und Beschlussfassung
- Gewinnverwendung und Verlustverteilung
- Verfügung über Geschäftsanteile
- Kündigungsrechte und -fristen
- Abfindungsregelungen
- Wettbewerbsklauseln
Die Kunst der Balance
Ein guter Gesellschaftsvertrag findet die richtige Balance:
- Zwischen Stabilität und Flexibilität
- Zwischen Mehrheits- und Minderheitsrechten
- Zwischen unternehmerischer Freiheit und Kontrolle
- Zwischen Detail und Übersichtlichkeit
Am Ende ist der Gesellschaftsvertrag wie eine Landkarte für die Unternehmensreise – je genauer sie ist, desto seltener verirrt man sich. Oder wie ein erfahrener Wirtschaftsanwalt es formuliert: “Der beste Gesellschaftsvertrag ist der, den man nur einmal im Jahr aus der Schublade holt – um festzustellen, dass man ihn nicht braucht.”