Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Schuldner seine fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen kann. Das klingt einfacher, als es ist. Nicht jeder vorübergehende Engpass bedeutet gleich Zahlungsunfähigkeit. Erst wenn die Liquiditätslücke wesentlich ist und nicht kurzfristig geschlossen werden kann, spricht man rechtlich von Zahlungsunfähigkeit.

Die praktischen Anzeichen

Meist kündigt sich Zahlungsunfähigkeit früh an:

Der kritische Zeitpunkt

Das Gesetz lässt keinen Spielraum: Wer zahlungsunfähig ist, muss binnen drei Wochen Insolvenz anmelden. Diese Frist darf nur überschritten werden, wenn realistische Aussichten auf Sanierung bestehen. Für Geschäftsführer ist das oft eine Gratwanderung – zu früh aufgeben will niemand, zu spätes Handeln kann aber strafbar sein.

Die Unterscheidung zur Überschuldung

Zahlungsunfähigkeit ist nicht dasselbe wie Überschuldung. Ein Unternehmen kann überschuldet sein (mehr Schulden als Vermögen) und trotzdem zahlungsfähig bleiben, solange der laufende Cashflow stimmt. Umgekehrt kann ein Unternehmen mit gesunder Bilanz zahlungsunfähig werden, wenn die Liquidität fehlt.

Der Weg in die Krise

Typische Ursachen für Zahlungsunfähigkeit:

Die Handlungsoptionen

Wer Zahlungsunfähigkeit kommen sieht, hat mehrere Optionen:

Die persönlichen Folgen

Zahlungsunfähigkeit trifft Menschen oft härter als Unternehmen. Private Zahlungsunfähigkeit bedeutet:

Die Präventionsmaßnahmen

Professionelles Liquiditätsmanagement ist der beste Schutz: