Sie wollen wissen, was Ihre Firma wert ist? Dann können Sie Ihr Unternehmen mit einer der anerkannten professionellen Methoden bewerten. Mit einer einfachen Faustformel ist es Ihnen alternativ aber auch möglich, den Wert Ihrer Firma überschläglich selbst zu berechnen.
Wenn Sie den Firmenwert berechnen, stellen Sie ggf. fest, dass der errechnete Firmenwert unter Ihren Preisvorstellungen liegt. Vielleicht stellen Sie sich als Nächstes die Frage, welche Möglichkeiten es gibt, dass Sie dennoch Ihren Wunschpreis erhalten. Darüber haben wir mit dem Finanzierungs- und Fördermittel-Spezialisten Kai Schimmelfeder von Feder Consulting gesprochen.
Das Wichtigste in Kürze
- Firmenwertberechnung: Ermitteln Sie den Substanzwert (Aktiva minus Verbindlichkeiten) und den Ertragswert (Jahresgewinn mal Kapitalisierungsfaktor plus immaterielle Werte) und berechnen Sie den Firmenwert aus der Differenz dieser Werte.
- Wunschpreis vs. tatsächlicher Wert: Der Wunschpreis des Verkäufers kann sich an subjektiven Faktoren wie Altersvorsorge oder zukünftigen Projekten orientieren, während der tatsächliche Marktpreis häufig zwischen den Vorstellungen von Käufer und Verkäufer liegt.
- Maßnahmen zur Wertsteigerung: Implementieren Sie Strategien zur Wertsteigerung, um die Lücke zum Wunschpreis zu schließen. Wichtige Schritte sind Bonitätsprüfung und gründliche Due Diligence.
- Wertsteigernde Investitionen: Investitionen, insbesondere in die Digitalisierung, können den Unternehmenswert erheblich erhöhen und sollten langfristig und in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater geplant werden.
Der persönliche Wunschpreis kann sich daran orientieren, wie viel das Unternehmen tatsächlich wert ist. Der Wunschpreis kann sich aber auch daran orientieren, wie viel Sie für Ihre Altersvorsorge eingeplant haben oder daran, wie viel Finanzierungskapital Sie für Ihr nächstes Projekt benötigen.
Die Grundlage für einen tatsächlich gerechtfertigten Kaufpreis basiert darauf, dass sie zunächst den Firmenwert berechnen. Angenommen, Käufer und Verkäufer legen beide ein seriöses Kaufpreisgutachten vor. Der errechnete Kaufpreis des Käufers liegt häufig unter dem des Verkäufers. Vermutlich liegt der tatsächliche Marktpreis dann irgendwo in der Mitte der beiden Wertgutachten.
Die Schritte zum Wunschpreis:
- Firmenwert berechnen bzw. Wertgutachten erstellen
- Lücke zum Wunschpreis evaluieren
- Maßnahmen zur Wertsteigerung ergreifen, um Lücke zu schließen
- Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten für den Käufer ausarbeiten
- Kaufinteressenten finden
- Wunschpreis verhandeln
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Was ist der Firmenwert?
In der Praxis wird der Firmenwert auch als Geschäftswert oder Goodwill bezeichnet? Darunter ist der Wert eines Unternehmens insgesamt zu verstehen, der über die vorhandene und in der Bilanz als Aktivposten ausgewiesene Vermögenssubstanz hinaus geht.
Der Gesetzgeber definiert den entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert als “Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt”(§ 246 Abs.1 HGB). Danach wird der Geschäfts- oder Firmenwert rechnerisch aus dem Differenzbetrag dessen ermittelt, was ein potenzieller Käufer für ein Unternehmen zu zahlen bereit wäre und der Summe aller Vermögensgegenstände, bereinigt um die vorhandenen Verbindlichkeiten.
Daraus folgt, dass der Firmenwert nicht ausschließlich auf den vorhandenen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens beruht. Danach reicht es nicht, den reinen Substanzwert isoliert zu betrachten. Vielmehr müssen für den Firmenwert darüber hinaus auch besondere unternehmensspezifische immaterielle Werte als vorteilhaft berücksichtigt werden.
Diese Faktoren sind in der betriebswirtschaftlichen Praxis als selbständige Wirtschaftsgüter anerkannt, was sich im Rahmen von M&A-Transaktionen wie Unternehmens- bzw. Anteilsverkäufen in aller Regel auch in einem höheren Kaufpreisniveau widerspiegelt.
Zu den besonderen immateriellen Vorteilen bei der Feststellung des Firmenwertes zählen:
- Reputation
- Produkt-, Markenimage
- Alleinstellungsmerkmale (USP)
- Innovationspotenzial
- Wettbewerbsposition
- Wettbewerbsvorteile
- Marktpräsenz
- Bekanntheitsgrad
- Nachhaltigkeit (ESG)
- Standortvorteile
- Verkehrsgünstige Lage
- Kundenstamm,
- Kundenbeziehung
- Vertriebsnetz
- Lieferantenkreis
- Bezugsquellen
- Betriebsstrukturen
- Einkaufs- und Absatzorganisation,
- Effizienz der Fertigungs-, Verfahrenstechnik
- Produktionssystem
- Marketingstrategien
- Managementstruktur
- Knowhow Personal
- Qualifiziertes Personal
- Facharbeiterstamm
Faustformel:
Je ausgeprägter und belastbarer diese Vorteile im Vergleich zu anderen Unternehmen ausfallen, umso erfolgversprechender sind die Gewinnaussichten.
Welche Methoden gibt es, um den Wert eines Unternehmens zu berechnen?
Zu den wichtigsten und verbreitesten Methoden für eine professionelle Unternehmensbewertung gehören:
- Substanzwertmethode,
- Marktwertmethode (Multiplikator-, Venture Capital-Verfahren),
- Kapitalwertmethode (Ertragswert-, Discounted-Cash-Flow-Verfahren).
Detaillierte Informationen zu diesen „klassischen“ Bewertungsmethoden finden Sie hier.
Allerdings handelt es sich bei den genannten Bewertungsmodellen um ein aufwändiges Unterfangen, das ohne die fachkundige Unterstützung von M&A-Spezialisten kaum zu bewältigen ist.
Um jedoch eine ungefähre Vorstellung vom Wert Ihres Unternehmens zu bekommen, können Sie stattdessen die Bewertung in Eigenregie vornehmen, indem Sie dazu eine Faustformel verwenden. Dabei handelt es sich beileibe nicht um diffiziles Hexenwerk, sondern um eine vereinfachte, leicht umsetzbare überschlägliche Berechnungsmethode. Denn die dazu notwendigen Daten sind in aller Regel als Geschäftszahlen problemlos verfügbar. Auf der Basis aktueller Bilanzdaten lässt sich der sogenannte Firmenwert errechnen.
Das Ergebnis der „Firmenwert“-Faustformel kann beispielsweise im Rahmen eines mehrstufigen Bewertungsverfahrens dazu dienen, einen ersten Indikator als Orientierungsgröße zu erzeugen.
Bei komplexen Sachverhalten wie einem Unternehmensverkauf in Form eine Share Deal oder Asset Deal jedoch ist es unbedingt angezeigt, M&A-Experten zurate zu ziehen.
Wie kann der Firmenwert errechnet werden?
Um den Firmenwert zu ermitteln, sind drei Rechenschritte erforderlich.
1. Schritt: Substanzwert feststellen
Formel und Rechenbeispiel:
Der Substanzwert eines Unternehmens ergibt sich nach folgender Formel:
Wert lt. Aktiva – Verbindlichkeiten = Substanzwert
400.000 Euro – 80.000 Euro = 320.000 Euro
2. Schritt: Ertragswert berechnen
Der Ertragswert bezieht auch die immateriellen Vermögensgegenstände eines Unternehmens mit ein. Um welche immateriellen Werte es sich dabei handelt, finden Sie in der beispielhaften Aufzählung oben.
Formel und Rechenbeispiel:
Der Ertragswert des Unternehmens ergibt sich nach folgender Formel und ist teil des Ertragswertverfahrens:
Jahresgewinn* x Kapitalisierungsfaktor** + Wert immaterielle Wirtschaftsgüter = Ertragswert
200.000 Euro x 13,75 % + 200.000 Euro = 427.500 Euro
*Ø Bilanzgewinn der letzten 3-5 Wirtschaftsjahre
**13,75 % (vereinfachtes Ertragswertverfahren)
3. Schritt: Firmenwert berechnen
Formel und Rechenbeispiel:
Ertragswert – Substanzwert = Firmenwert
427.500 Euro – 320.000 Euro = 107.500 Euro
Wie wird der Firmenwert in der Bilanz ausgewiesen?
Die Bilanz- und Steuerpraxis geht von zwei verschiedenen Formen des Firmenwerts aus. Zu unterscheiden ist zum einen der selbstgeschaffene „originäre“ und zum anderen der entgeltlich erworbene„derivative“ Firmen- oder Geschäftswert. Je nachdem, ob ein originärer oder derivativer Geschäftswert vorliegt, hat dies bilanz- und steuerrechtliche Konsequenzen.
Unterschied zwischen originärem und derivativem Firmenwert
Der originäre Firmenwert setzt sich aus solchen immateriellen Wirtschaftsgütern zusammen, die ein Unternehmen selbst geschaffen hat. Auch wenn ein originärer Firmenwert bei einem Unternehmensverkauf als Faktor in die Kaufpreisfindung mit einfließt, darf er dennoch nicht in der Bilanz aktiviert und nach steuerrechtlichen Grundsätzen abgeschrieben werden.
Den derivativen Firmenwert definiert das Handelsgesetzbuch als Differenzbetrag zwischen dem Übernahmepreis des Unternehmens, den ein Käufer zu zahlen bereit wäre und dem Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden zum Zeitpunkt der Übernahme (§ 246 Abs.1, Satz 4 HGB). Damit entspricht der derivative Firmenwert dem Kaufpreis eines Unternehmens, der um den Substanzwert des Unternehmens gekürzt und um bestehende Verbindlichkeiten bereinigt wird.
Danach ist ein derivativer Geschäftswert wie folgt zu ermitteln:
Kaufpreis – Substanzwert = derivativer Firmenwert
400.000 Euro – 250.000 Euro = 150.000 Euro
Im Unterschied zum originären Firmenwert muss ein derivativer Firmenwert im Fall des Unternehmenskaufs bilanziert werden.
Zahlung für die Übernahme des Unternehmens abzüglich der Summe der einzelnen Vermögensgegenstände und abzüglich der Schulden des Unternehmens.
Der derivative Firmenwert ist steuerlich über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren abzuschreiben. Ist es nicht möglich, die Nutzungsdauer hinreichend zu bestimmen, so unterliegen die Herstellkosten für den derivativen Firmenwert einer Abschreibungsdauer von 10 Jahren.
Unternehmen zum Wunschpreis verkaufen Tipp Nr. 1
Holen Sie sich eine Bonitätsprüfung (z.B. bei der Creditreform) und eine Rating-Auskunft für das eigene Unternehmen ein. Durch die Creditreform-Auskunft erhalten sie eine Aussage über die Bonität ihres Unternehmens. Die Ratingskala liegt zwischen 100 und 600 Punkten.
Außerdem holen sie sich ein Bonitätsranking von ihrer Hausbank bzw. allen Banken, bei denen sie ein Geschäftskonto haben. Das ist wichtig, weil ein gut vorbereiteter Käufer den Kaufpreis und die Kreditwürdigkeit anhand der Bonität messen wird. Zudem ist die Bonität ausschlaggebend für die Bemessung des Risikozinssatzes zur Finanzierung des Kaufpreises durch den Käufer.
Kai Schimmelfeder berichtet aus einem praktischen Beispiel, dass der Zinssatz einer Finanzierung innerhalb einer Woche von 2,4 auf 1,98 Prozent für den Käufer gesenkt werden konnte, ohne ein einziges Mal mit der Bank gesprochen zu haben. Das gibt dem Thema “Firmenwert berechnen” natürlich eine ganz andere Dimension. Denn das Ranking nimmt die Bank anhand der vorliegenden Daten bei der Creditreform vor. Liegen diese der Creditreform unvollständig vor, verschlechtert sich der Bonitätsindex, wodurch sich das Ranking durch die Bank verschlechtert und dass den Zinssatz für die Finanzierung erhöht.
In diesem Beispiel wurde der Jahresabschluss und die letzten zwei BWAs durch den Verkäufer nachgereicht, wodurch sich eine verbesserte Bonitätsstufe bei der Creditreform ergeben hat. Diese neue Bonitätsstufe wurde bei der Bank des Käufers zur Hilfe genommen, um einen Finanzierungszins festlegen zu können.
Wie Sie die Bonität ihrer Firma positiv beeinflussen können:
- Nutzung des Kontokorrent Rahmens bis maximal 70 Prozent
- Wie hoch ist der Verschuldungsgrad der Firma? Ist dieser zu hoch, muss der Käufer die Verschuldung durch sein Eigenkapital absichern. Dies erschwert jedoch die Finanzierung Ihres Wunschkaufpreises. Der Verschuldungsgrad sollte maximal bei 2:1 liegen. Sprich das Fremdkapital darf maximal doppelt so hoch sein wie ihr Eigenkapital.
Weitere Faktoren zur Ermittlung ihrer Bonität finden sie zum Beispiel auf den Seiten der Creditreform.
Wichtiger Hinweis!
Die Prüfung der Bonitätsstufe und die Vollständigkeit der Unterlagen sollte unbedingt geprüft werden, bevor (!) der Käufer bei seiner Bank eine Finanzierung anfragt. Denn wenn die Bank des Käufers einmal eine schlechtere Bonitätsstufe vorliegen gehabt hat, beeinflusst sie dennoch den Finanzierungszins negativ, obwohl eine neue Bonitätsstufe vorliegt.
Unternehmen zum Wunschpreis verkaufen Tipp Nr. 2
Sorgen Sie für eine lückenlose Sorgfaltsprüfung (Due Diligence) Ihres Unternehmens. Dieser Prozess wird auch als Due Diligence bezeichnet und sorgt dafür, dass ihr Unternehmen so transparent wie möglich abgebildet werden kann. Hier werden sämtliche Aspekte geprüft, wie zum Beispiel in Bezug auf: Steuerrecht, Technik, Anlagevermögen in der Bilanz, Mitarbeiterstruktur, Recht, Finanzen, Marketing usw. Was genau geprüft wird, finden Sie in unserem E-Book zur Due Diligence inkl. Checkliste der Prüfungspunkte:
Natürlich zeigt eine sorgfältig durchgeführte Due Diligence Schwächen des Unternehmens auf. Diese wären aber vermutlich ohnehin im Rahmen der Verhandlungen aufgedeckt worden. Dann ist es jedoch zu spät, um auf solche Argumente einwirken zu können und den gewünschten Kaufpreis zu rechtfertigen. Wenn sie jedoch alles transparent abbilden, haben sie zwei Vorteile:
- Sie können die aufgedeckten Schwächen noch bis zum Verkauf positiv beeinflussen.
- Wenn alles transparent abgebildet ist, können sie den Kaufpreis gut einschätzen und bieten nur wenig Angriffsfläche, dass der Verkaufspreis vom Käufer gedrückt wird.
Wenn Sie diese Prüfung nicht selbst veranlassen, wird spätestens ein gut vorbereiteter Käufer eine Due Diligence in ihrem Unternehmen durchführen. Dann besteht die Gefahr, dass er Schwächen aufdeckt, die durch eine Kaufpreisreduzierung kompensiert werden müssen. Hier lassen sich also relativ einfach Fehler vermeiden beim Firmenverkauf.
Gleichzeitig deckt die Due Diligence aber auch Potenziale auf. Diese sind für den Käufer wichtig, zu sehen, um Entwicklungspotenziale zu erkennen.
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Jetzt Kandidaten auswählenDr. Rainer Ammon
Unternehmenswert-ExperteUnternehmen zum Wunschpreis verkaufen Tipp Nr. 3
Prüfen Sie alle Risiken ihrer Pensionsverpflichtungen und legen sie diese dem Käufer offen.
Alle Verpflichtungen aus Rentenversicherung und Altersvorsorge für den Geschäftsführer, Inhaber oder die Angestellten sind genauestens zu prüfen. Im Falle der Pensionsverpflichtungen ist die Gesellschaft, also ihre Firma, der Risikogeber. Denn diese verpflichtet sich gegenüber den Mitarbeitern die Rente zum gegebenen Zeitpunkt auszuzahlen.
Die Verträge zur betrieblichen Altersvorsorge wurden vor der aktuellen Zinsreduzierung aufgesetzt. Dadurch kommt es zu einer Pensionsunterdeckung für die Gesellschaft. Da die Firma aber die Pflicht hat diese Versicherungen auszuzahlen, muss die Unterdeckung gegenfinanziert werden.
Die Pensionsverpflichtungen müssen gesetzlich vom Verkäufer offengelegt werden beim Verkauf, da der Käufer die bestehenden Pensionsverträge übernimmt. Geschieht diese Offenlegung nicht, wird dies spätestens bei den Gesprächen mit der Bank des Käufers sichtbar. Denn die Prüfung der Pensionsverpflichtungen ist relevant für das Rating der Gesellschaft. Denn die Differenz stellt eine zusätzliche Finanzierungsbelastung für den Käufer dar. Die Höhe beläuft sich hier selbst bei kleinen Betrieben schnell in den hunderttausend Bereichen.
Kommt die Pensionsverpflichtung der Gesellschaft erst während den Verhandlungen zu Tage, dann gibt es nur noch die folgenden Möglichkeiten:
- entweder muss der Käufer durch zusätzliches Eigenkapital absichern oder
- der Käufer muss mehr Kapital bei der Bank aufnehmen, um die Differenz zu decken oder
- die Bank lehnt die Finanzierung ab, da das Risiko zu hoch ist oder
- der Kaufpreis wird entsprechend der Differenz gemindert oder
- Stopp in der Finanzierung und Nachfolgeregelung, wodurch sich der Verkauf mehrere Monate verzögert oder
- der Deal ist geplatzt.
Ergebnis: Wunschkaufpreis ist nicht mehr durchsetzbar.
Unternehmen zum Wunschpreis verkaufen Tipp Nr. 4
Holen Sie sich für den Verkauf ihrer Firma die Zustimmung ihrer Familie und ihrem Ehepartner ein. Dies ist zwar kein direkter Tipp zur Beeinflussung des Kaufpreises, die Aushändigung einer solchen Zustimmung bietet dem Käufer eine zusätzliche Sicherheit. Insbesondere bei der Vermögensübertragung im Ganzen nach § 1365 BGB ist es sinnvoll, sich eine notariell beglaubigte Zustimmung des Ehegatten einzuholen.
Liegt ihnen als Käufer im Zweifel keine Zustimmung vor, kann der Kaufvertrag unwirksam sein.
Experten verraten ihre erfolgreichsten Verkaufsstrategien
- ✓ Jahrelange Erfahrung
- ✓ optimale Vorbereitung durch strukturierte Vorabanalyse
- ✓ umfangreiches Netzwerk
Dr. Rainer Ammon
0211 / 822 699 – 40
Unternehmen zum Wunschpreis verkaufen Tipp Nr. 5
Legen Sie einen Notfallkoffer an, damit im Falle ihres Ausfalls alles geregelt ist.
In dem Notfallkoffer der IHK sind alle Informationen hinterlegt, die notwendig sind, damit ihr Betrieb weiterlaufen kann. Dies ist eine Grundvoraussetzung für die Werterhaltung des Unternehmens.
Sollten sie selbst nicht mehr in der Lage sein den Betrieb weiterzuführen, z.B. aus gesundheitlichen Gründen, dann kann ohne Notfallkoffer der Prozess des Verkaufs nicht eingeleitet werden. Der Fortbestand der Firma oder der Verkauf wird ohne Notfallkoffer dann zu zusätzlichen Belastung der Familie.
Die Digitalisierung ist zentraler Bestandteil der Zukunftsstrategie eines Unternehmens. Hierzu rät Kai Schimmelfeder für den Firmenverkauf ein separates Exposé zum Thema Digitalisierungsstrategie der Firma anzulegen. Darin sollte dargestellt werden, wo das Unternehmen in Sachen Digitalisierung gerade steht, welche Potenziale es gibt und wie die Zukunft darin aussehen kann.
Die Umsetzung einer solchen Strategie kann ein bis drei Jahre in Anspruch nehmen. Eine größere Investition, wie sie für die Digitalisierung notwendig ist, kann als wertsteigernde Maßnahme für das Unternehmen steuerrechtlich geltend gemacht werden, so dass sie sich nicht als Kosten niederschlagen und den Unternehmenswert reduzieren. Planen Sie deswegen diese Investition im Hinblick auf den Verkauf zusammen mit ihrem Steuerberater.
Fazit: Der Wert eines Unternehmens im Übergabeprozess
Die Ermittlung des Wertes eines Unternehmens ist ein entscheidender Schritt im Rahmen der Übergabe oder des Verkaufs. Verschiedene Methoden der Firmenbewertung bieten hierfür Ansätze, die es ermöglichen, den Firmenwert systematisch zu berechnen. Die Auswahl der richtigen Methode und die sorgfältige Berechnung durch einen erfahrenen Berater sind essentiell, um ein realistisches Bild des Unternehmenswertes zu erhalten.
Die letzten drei Jahre vor der Übergabe sind eine kritische Phase, in der die Weichen für den Wert des Unternehmens gestellt werden. Wertsteigernde Maßnahmen und eine transparente Darstellung des Firmenwertes können dazu beitragen, einen angemessenen Verkaufspreis zu erzielen.
In der Endphase ist die genaue Ermittlung des Unternehmenswertes ausschlaggebend dafür, ob die Erwartungen des Verkäufers erfüllt werden können und die Übergabe zu einem erfolgreichen Abschluss gebracht wird.