Das IDW S1 Gutachten erklärt: Ein umfassender Leitfaden

Das IDW S1 Gutachten erklärt: Ein umfassender Leitfaden
Zentrale Fragen des Verkaufsprozesses

Inhaltsverzeichnis

Dr.-Rainer-Ammon-Bewertungsexperte-Unternehmer-Radio Geschrieben von Dr. Rainer Ammon Lesedauer: 6 Min.

IDW S1 bezieht sich auf den Gutachten- und Bewertungsstandard, der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) im Jahr 2008 in den „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ festgelegt wurde und laufend fortentwickelt wird.

Im Kern sollen die in dem Standard festgelegten Grundsätze in Kombination mit realistischen Annahmen über die zukünftigen Erträge führen zu einer verlässlichen Unternehmensbewertung führen.

Was sind die Prinzipien des IDW-S1 Bewertungsstandards?

Gemäß dem Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen” (IDW S 1)  errechnet sich der Unternehmenswert aus den finanziellen Überschüssen, wobei von einer  Fortführung des Unternehmens in absehbarer Zukunft ausgegangen wird (Going Concern).  Gleichzeitig erfolgt eine Prüfung, ob nicht-betriebsnotwendige Vermögenswerte veräußert werden sollten.

Ein Sachverständiger, der ein Gutachten nach dem Standard verfasst, sollte die nachfolgenden sieben Prinzipien umsetzen. Bei der Auswahl der Methode hingegen besteht ein Spielraum (DCF oder Ertragswertverfahren – aber kein Multiplikatorverfahren).

1. Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Das Prinzip der Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks besagt, dass die Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie die Darstellung von Ergebnissen in der Finanzberichterstattung sich nach dem Zweck der Bewertung richtet. Mit anderen Worten:  Die Bewertungszwecke können unterschiedlich sein, je nachdem, ob die Informationen beispielsweise für interne Entscheidungsfindung, für die Besteuerung oder für externe Investoren bestimmt sind. Diese Zwecke müssen im Auftrag dokumentiert werden, damit die Ermittlung des Unternehmenswertes für sachkundige Dritte nachvollziehbar und überprüfbar ist.

2. Bewertung der wirtschaftlichen Unternehmenseinheit 

Das Unternehmen als ganzes wird auf Basis seiner Ertragskraft bewertet. Dieser Wert kann deutlich von bilanziellen Buchwerten oder Zeitwerten abweichen. Dennoch kann es konzeptionell sinnvoll sein, Teile gesondert zu betrachten, die in Bezug auf Risiko, Rendite und Geschäftsmodell sich deutlich unterscheiden (z.B. bei Unternehmens-Konglomeraten).

3. Stichtagsprinzip

Der Unternehmenswert von nicht börsengelisteten Unternehmen schwankt vergleichbar zu Aktienkursen. Daher ist die Frage relevant, was der Kenntnisstand und die Prognose zum Bewertungsstichtag war. Die Bewertung wird auf Basis der bis dahin verfügbaren Informationen  vorgenommen. Ereignisse, die später eintreten und zum Stichtag nicht absehbar waren, werden ignoriert.

4. Bewertung des betriebsnotwendigen Vermögens

Solche Teile des Vermögens, die dem wirtschaftlichen Kernziel dienen, werden zunächst für die Bewertung herangezogen und die daraus resultierenden Überschüsse / Dividenden. Investitionsausgaben, die dazu dienen, die künftige Leistungsfähigkeit des Unternehmens aufrechtzuerhalten, müssen abgezogen werden, da diese nicht dem Eigentümer zur Verfügung stehen (Zuflussprinzip). 

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5. Bewertung des nicht betriebsnotwendigen Vermögens

Immobilien, Finanzanlagen oder Gegenstände, die aus steuerlichen Gründen im Unternehmen gehalten werden, aber nicht den wirtschaftlichen Zielen des Unternehmens dienen, werden zum Liquidationswert (nach Abzug von Ertragssteuern) angesetzt, wenn dieser höher ist als das Behalten der Vermögensgegenstände auf Unternehmensebene. In Bezug auf die notwendige Liquidität im Unternehmen ist es häufig schwer zuzuordnen, in welchem Maße diese zum betriebsnotwendigen Vermögen gehört.  Dies spielt aber letztlich eher in Verhandlungen (bei gegebenem Kaufpreis) eine Rolle als in der Bewertung.

6. Unbeachtlichkeit des (bilanziellen) Vorsichtsprinzips 

Das bilanzielle Vorsichtsprinzip, welches besagt, dass Unternehmen bei der Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten sowie bei der Erfassung von Erträgen und Aufwendungen eine vorsichtige und konservative Herangehensweise anwenden sollten, wird nicht beachtet, da dieses zu einer systematischen Unterschätzung des Unternehmenswertes führen würde. Das bilanzielle Vorsichtsprinzip ist gläubiger orientiert. Der Blickwinkel kreditgebender Banken ist aber für Bewertung nach IDW-S1 nicht entscheidend, sondern die finanziellen Zuflüsse der Anteilseigner.

7. Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze 

Der Grundsatz der Nachvollziehbarkeit der Bewertungsansätze bezieht sich auf die Anforderung, dass die verwendeten Methoden und Annahmen zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten klar und verständlich sein sollten. Unterstellt wird dabei ein sachkundiger Dritter, der innerhalb eines angemessenen Zeitraumes die Bewertung nachvollzieht.

Transparenz und Verlässlichkeit der Informationen sind dabei ebenso wichtig wie die Tatsache, dass die verwendeten Bewertungsansätze und -methoden offen gelegt werden. Dies umfasst auch die Offenlegung von Annahmen, Schätzungen und anderen relevanten Informationen, die bei der Bewertung verwendet wurden.

  • Transparenz: Die verwendeten Bewertungsansätze sollten klar und verständlich beschrieben werden und einen Einblick in die zugrunde liegenden Methoden ermöglichen.
  • Konsistenz: Die Bewertungsmethoden sollten konsistent angewendet werden, d.h. die Vergleichbarkeit zwischen verschiedenen Perioden und ähnlichen Unternehmen sollte gegeben sein.
  • Begründung: Die Berichterstattung sollte erläutern, warum bestimmte Bewertungsansätze gewählt und gewisse Annahmen getroffen wurden.

Wann ist die Erstellung eines IDW-S1 Gutachtens erforderlich oder sinnvoll?

In vielen Fällen ist eine Unternehmensbewertung mithilfe eines IDW-S1 Gutachtens eine sinnvolle Investition, wenn eine Bewertung einen gutachterlichen Zweck verfolgt und in einem Sachverständigengutachten dokumentiert werden soll. Die einzelnen Bewertungsparameter (z.B. risikofreier Zins oder Basiszinssatz, Thesaurierungrate, Beta-Faktor, Steuersätze) werden hier detailliert hergeleitet und fließen in das Bewertungsmodell ein.

Bei bestimmten Anlässen ist aber auch eine indikative Wertermittlung ausreichend. Für Geschäftsinhaber, die sich zurückziehen oder das Unternehmen an Erben oder Dritte weitergeben möchten, reicht in vielen Fällen eine Wertermittlung aus, um eine faire Eigentumsübertragung im Rahmen der Nachfolgeplanung sicherzustellen.

Auch bei Schlichtungen und Streitbeilegung, rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Anteilseignern (Abfindungen, Ausgleichszahlungen in Erbsituation oder Scheidungsvereinbarungen zu Berechnung des Zugewinnausgleichs) reicht häufig schon eine einfache Unternehmensbewertung aus. 

Welche Unterlagen benötigt man für die Erstellung eines IDW-S1 Gutachtens?

Es gibt einige Unterlagen, die für laut IDW S 1 i.d.f für Bewertungen vorliegen müssen.

 Bewertungsumfang:

  • Gibt Immobilien oder andere Assets, welche separat vom Unternehmen bewertet werden sollen?

Finanzunterlagen:

  • Jahresabschlüsse, BWAs bei fehlenden Abschlüssen, sowie Summen- und Saldenliste
  • Geschäfts- und Investitionsplanung zum Bewertungsstichtag 

Geschäftsunterlagen:

  • Ausführliche Beschreibung von Branchen/Geschäftsfeldern bzw. der Unternehmenstätigkeit, ggf. auch Spezialisierungen, Alleinstellungsmerkmale des Unternehmens.
  • Verträge, Dokumentation zu ausstehenden Forderungen, Unterlagen zu rechtlichen Auseinandersetzungen.

Welchen Vorteil hat das IDW S1-Verfahren vs. vereinfachten Ertragswertverfahren?

Während das vereinfachte Ertragswertverfahren vergangenheitsbezogen (Bewertungsgesetz (BewG)
§ 199 Anwendung des vereinfachten Ertragswertverfahrens) ist, stellt die Unternehmensbewertung nach IDW S1 auf zukünftige Erträge ab, wobei unterschiedliche Bewertungsverfahren zu Anwendung kommen können: Ertragswertverfahren, Discounted Cash Flow Verfahren, Venture-Capital-Methode, Adjusted Presten Value-Verfahren.

Das bedeutet:

eine Unternehmensbewertung nach IDW S1 setzt eine Planungsrechnung für mindestens drei Jahren voraus. Die zukünftigen Cashflows werden mit einem individuellen Abzinsungssatz kombiniert, der aus dem CAPM Modell hergeleitet wird (risikofreier Basiszinssatz, Marktrisikoprämie und unternehmensindividueller Betafaktor).

Vereinfachte Ertragswertmethode Unternehmer Radio

Das vereinfachte Ertragswertverfahren

Wie viel Zeit muss man für die Erstellung einer Unternehmensbewertung einplanen?

Stehen die benötigten Finanz- und Geschäftsunterlagen für die Bewertung (nach IDW Standard) bereit, so benötigt ein Sachverständiger in der Regel 2-3 Wochen je nach Komplexität des Unternehmens. Häufig wird der Gutachter durch Gespräche und gezielte Nachfrage zunächst den geeigneten Bewertungsansatz ermitteln.

Die Unternehmensbewertung entsteht in Zusammenarbeit mit dem Unternehmer, der als Sparringspartner die Wettbewerbssituation und das Unternehmensrisiko (Kundenabhängigkeit, Absatzmärkte) qualitativ einschätzt und seine unternehmerischen Vision für die Mittel- und Langfristplanung mitteilt. Die Aufgabe des Gutachters besteht darin ähnlich kritisch wie ein Wirtschaftsprüfer die Zahlen und Pläne zu hinterfragen, um eine eigene Einschätzung über Zukunftsplanung für das Unternehmen aufstellen zur können (inkl. Planbilanzen, Plan-GuV und Kapitalbedarfsrechnungen).

Diese Planung, kombiniert mit Basiszinsatz und Risikozuschläge bildet das Gerüst für die Herleitung der Unternehmensbewertung bzw. die Grundlage für das Discounted Cash Flow Verfahren, was in den meisten Fällen zu Anwendung kommt. Vergleichbare Transaktionen aus der Vergangenheit aufgrund des Basiszinssatzes werden ermittelt, um die Ergebnisse mit den realen Transaktionspreisen zu verproben bzw. zu plausibilsieren.

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Was kostet ein IDW-S1 Gutachten?

Die Kosten für ein IDW-S1 Gutachten können stark variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Größe und Komplexität des zu prüfenden Unternehmens sowie der erforderlichen Arbeitszeit und Expertise des Wirtschaftsprüfers oder der Beratungsgesellschaft.

Für mittelständische Unternehmen liegen die Festpreise für ein Gutachten zwischen 4.000 und 9.000 EUR je nach den spezifischen Anforderungen und Umständen des Unternehmens.

Was zeichnet einen guten Sachverständigen, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensberater aus?

Ein Gutachter sollte im Markt aktiv sein und Unternehmenswerte in einer ähnlichen Größenordnung in der Vergangenheit betreut haben. Erfahrung in der Abwicklung von Firmentransaktionen hilft, die theoretischen Grundlagen zur Bewertung von Unternehmensanteilen in eine praxisnahe Bewertung zu überführen.

Über den Autor
Dr.-Rainer-Ammon-Bewertungsexperte-Unternehmer-Radio
Dr. Rainer Ammon

Geschäftsführer Calandi GmbH

Als Experte für Unternehmensbewertungen verfügt Dr. Rainer Ammon über mehr als 20 Jahre Kapitalmarkterfahrung in diversen Rollen, unter anderem als Geschäftsführer eines skandinavischen Private Equity Fonds (Assets under Management 1,2 Mrd. EUR). Im Bereich Private Banking / Asset Management entwickelte er Bewertungsmodelle für strukturierte Finanzprodukte und Alternative Investments.

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