Sie sind GmbH-Gesellschafter und planen, Ihre GmbH-Anteile in absehbarer Zeit zu veräußern? Sie wollen wissen, wie der Unternehmenswert ausfällt, um daraus einen angemessenen Verkaufspreis für Ihr Unternehmen ableiten zu können? Sie wissen nicht, worauf es für die Bewertung Ihrer GmbH konkret ankommt?
Fragen wie diese gehören unbedingt auf Ihre Agenda. Denn in der Tat kommt dem Unternehmenswert bei einem GmbH-Verkauf besondere Bedeutung zu. Letztlich dient er als Basis dazu, in den Verhandlungen des Verkaufsprozesses einen angemessenen Preis zu finden.
In Ihrem speziellen Fall gilt: Viele Wege führen zum Ziel. Doch wie so oft steckt auch hier der Teufel im Detail. Das gilt auch und vor allem wegen der unterschiedlichen Verfahren und deren Anwendung bei der Bestimmung des Unternehmenswertes.
Ein allgemein gültiges und einheitliches Verfahren zur Bewertung von GmbH quer über alle Größen und Branchen hinweggibt es nicht. Jedes Modell hat seine Stärken und Schwächen. Keines der nachfolgend aufgeführten Verfahren berücksichtigt und bewertet sämtliche wertbildenden Faktoren. So verschieden die Betrachtungsweise, so sehr können auch die Ergebnisse voneinander abweichen, je nachdem, für welches Berechnungsmodell Sie sich entscheiden.
Prinzipiell bleibt festzuhalten: Sämtliche der hier genannten Verfahren sind zur Wertbestimmung einer GmbH anwendbar. Davon sind, je nach Unternehmensgröße und Branche, einige mehr und andere weniger geeignet.
Das Wichtigste in Kürze
- Verschiedene Bewertungsmethoden: Es gibt mehrere anerkannte Methoden, um den Unternehmenswert berechnen zu können. Darunter das Ertragswertverfahren, das Substanzwertverfahren und das Discounted Cash Flow (DCF)-Verfahren. Jede Methode hat ihre Besonderheiten und eignet sich je nach Unternehmensgröße und Branche unterschiedlich gut.
- Ertragswertverfahren als gängiges Modell: In der Praxis wird häufig das Ertragswertverfahren angewendet, da es die zukünftige Ertragskraft der Firma berücksichtigt und somit eine zukunftsorientierte Bewertung bietet.
- Fachkundige Unterstützung empfohlen: Für eine optimierte Unternehmensbewertung und eine erfolgreiche Übergabe ist die Unterstützung durch erfahrene M&A-Berater ratsam. Sie können wertbildende Faktoren identifizieren und so den Verkaufspreis positiv beeinflussen.
Wie lässt sich der Unternehmenswert bestimmen?
Zur Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Kriterien existieren mehrere anerkannte Methoden. Der Wert vom Unternehmen lässt sich grundsätzlich nach der Substanz, dem Ertrag oder seinem Marktwert berechnen.
Dementsprechend werden die Bewertungsverfahren zur Ermittlung vom Wert des Unternehmens folgendermaßen kategorisiert:
- Substanzwertmethode
- Substanzwert-Verfahren
- Kapitalwertmethode
- Marktwertmethode
- Multiplikator-Verfahren
- Venture Capital (VC)-Verfahren
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Das Ertragswertverfahren
In der Bewertungspraxis für ein Unternehmen hat sich vor allem das Ertragswertverfahren bewährt und etabliert. Dieses Berechnungsmodell geht von folgenden Fragestellungen aus: „Wie hoch ist der Gewinn (Ertrag), den die GmbH künftig erwirtschaften wird?“ oder „Wie entwickelt sich die Ertragskraft der GmbH, ausgehend von einem Betrachtungshorizont von drei bis fünf Folgejahren?
Im Unterschied zu anderen Bewertungsarten, die ihren Fokus auf die Vergangenheit ausrichten, stellt das Ertragswert-Verfahren oder auch EBIT-Verfahren genannt, auf die in der Zukunft liegende Ertragssituation der GmbH ab. EBIT steht dabei für Earnings before interest and taxes, zu deutsch also Ergebnis vor Steuern und Zinsen.
Die Grundlage für die Bewertung der Unternehmen bildet der künftige Jahresertrag. Um den Jahresertrag vom Unternehmen zu errechnen, dient der in der Vergangenheit erzielte durchschnittlichen Ertrag als Ausgangspunkt. Der zu berechnende Durchschnittsertrag ist aus den Betriebsergebnissen der letzten drei vor dem Bewertungszeitpunkt abgelaufenen Wirtschaftsjahre herzuleiten (§ 201 Abs. 2 BewG).
Der auf diese Weise ermittelte durchschnittliche Ertrag wird mit einem Zinssatz belegt, der einer marktüblichen Verzinsung des eingesetzten Kapitals entspricht. Dieser Zins besteht insgesamt aus einem Basiszinssatz, der in der Regel um einen Risikoaufschlag ergänzt wird.
Beispiel zur Ermittlung vom Unternehmenswert:
Der Ermittlung des Firmenwertes nach dem Ertragswertverfahren liegen folgende Parameter zugrunde:
Kapitalisierungszins (marktüblicher Basiszins+Risikoaufschlag) | 7 % |
Durchschnittlich Jahresertrag (3 Vorjahre) | 70.000 Euro |
Im Anschluss daran ist zu ermitteln, wie viel Kapital eingesetzt werden müsste, um bei einem Kapitalisierungszins von 7 % einen Zinsertrag in Höhe von 70.000 Euro zu erzielen.
Die Formel für die Berechnung des Ertragswertes lautet demnach:
(Durchschn. Jahresertrag (Überschuss) x 100) / Kapitalisierungszins
(70.000 Euro x 100) / 7 %
Ergebnis: Bei Anwendung des Ertragswertverfahrens ist der Unternehmenswert (Enterprise value) unter den genannten Voraussetzungen auf 1 Million Euro zu beziffern.
Unter dem Begriff IDW S1 werden in diesem Kontext die durch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland entwickelten „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ angewendet. Die IDW S1-Kriterien stellen standardgemäß auf die zukünftigen Erträge in einem Zeitraum von drei bis zu fünf Jahren ab. Diese Bewertungsmethode eignet sich insbesondere für einen Betrieb ab einer mittleren Größe.
Das Ertragswertverfahren erfreut sich in der M&A-Praxis großer Akzeptanz und wird in der Regel zudem als Maßstab bei der gutachterlichen Klärung in gerichtlichen Auseinandersetzungen anerkannt.
Das „vereinfachte“ Ertragswertverfahren (§§ 199,200 Bewertungsgesetz – BewG)
Im Rahmen eines „vereinfachten“ Ertragswertverfahrens wird der durchschnittliche Ertrag einer GmbH in den vergangenen drei Jahren zugrunde gelegt und, wie beim Ertragswertverfahren, mit einem Kapitalisierungszinssatz auf die Gegenwart abgezinst. Laut Bewertungsgesetz ist der Kapitalisierungsfaktor beim vereinfachten Ertragswertverfahren auf 13,75 festgeschrieben (§ 203 Abs.1,S.1 BewG). Das „vereinfachte“ Ertragswertverfahren eignet sich als überschlägliche Methode, insbesondere für kleinere GmbHs.
Das Substanzwertverfahren
Der Substanzwert einer GmbH setzt sich summarisch aus dem Marktwert des gesamten Betriebsvermögens abzüglich der Verbindlichkeiten zusammen. Das Gesamtvermögen wird aus dem Anlagevermögen (z.B. Betriebs- und Geschäftsausstattung, Fuhrpark, Grundstücke, Maschinen) sowie dem Umlaufvermögen (z.B. Vorräte, Lagerbestände, Bank- und Kassenguthaben) gebildet. Die bestimmenden Größen dazu richten sich nicht nach dem Bilanzwert, sondern nach dem jeweiligen Marktwert.
Formel und Rechenbeispiel:
Der Substanzwert eines Unternehmens ergibt sich nach folgender Formel:
Vermögen (Marktwert) – Verbindlichkeiten = Substanzwert
500.000 Euro – 100.000 Euro= 400.000 Euro
Das Substanzwertverfahren spielt für die Unternehmensbewertung aus betriebswirtschaftlicher Perspektive eine eher untergeordnete Rolle.
Das Discounted Cash Flow(DCF)-Verfahren
Deutlich komplexer als bei den übrigen Bewertungsverfahren stellt sich die Anwendung des Discounted Cash Flow (DCF)-Verfahrens dar. Das DCF-Verfahren unterscheidet sich maßgeblich vom Ertragswertverfahren, da nicht die künftigen Überschüsse, sondern der abgezinste zukünftige Cash Flow herangezogen und bewertet wird.
Der Cash Flow zeigt die Kapitalflüsse in Ihrer GmbH an und gilt als wichtiger Indikator für die Finanzkraft eines Unternehmens. Er beschreibt konkret den Status quo, wie es um die Liquidität und das Investitionspotenzial in Ihrer GmbH bestellt ist.
Der Crash Flow gibt die Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben wieder, wie folgende Rechnung zeigt:
Einnahmen (zahlungswirksame Erträge) – Ausgaben (zahlungswirksame Aufwendungen) = Cash Flow
Für die Berechnung des Cash Flows einer GmbH gibt es verschiedene Ansätze. Dazu werden den betrieblichen Einnahmen die betrieblichen Ausgaben innerhalb eines konkreten Zeitabschnitts gegenüber gestellt.
Wie wird das DCF-Verfahren bei einem GmbH-Verkauf angewendet?
Bei der DCF-Methode handelt es sich um eine zukunftsorientierte Bewertungsmethode des Unternehmenswertes. Sie hat zum Ziel, den Marktwert des Eigenkapitals (Equity Value) eines Unternehmens zu bestimmen. Dazu wird – wie oben errechnet – der tatsächliche Cash Flow der GmbH auf künftige Geschäftsjahre hochgerechnet und auf den gegenwärtigen Kapitalwert abgezinst.
Weit verbreitet ist der sogenannte Entity-Ansatz der in 2 Schritten vollzogen wird.
Schritt 1: Der Marktwert des Eigenkapitals der GmbH wird ermittelt. Das geschieht rechnerisch wie folgt:
Gesamtkapital – Fremdkapital = Eigenkapital (Marktwert)
Schritt 2: Das in Schritt 1 festgestellte Eigenkapital wird nunmehr nach den gewichteten durchschnittlichen Kapitalkosten (WACC) modifiziert.
Bei dem WACC (Weighted Average Cost of Capital) handelt es sich um einen weit verbreiteten Abzinsungsfaktor für die Berechnung vom Unternehmenswert. Je nach Branche und Kapitalstruktur einer GmbH liegt der WACC zwischen 5 und 10 %.
Die Formel für die Berechnung des WACC lautet:
Eigenkapital x Eigenkapitalkosten) / Gesamtkapital + (Fremdkapital x Fremdkapitalkosten) / Gesamtkapital = WACC
Der WACC stellt mit weitem Abstand das am häufigsten angewandte DCF-Verfahren im Rahmen des Entity-Ansatzes dar. Außer dem WACC-Ansatz gibt es weitere Entity-Abzinsungsmethoden, die jedoch für die Bewertungspraxis nur eine untergeordnete Rolle spielen.
Das DCF-Verfahren eignet sich vor allem zur Wertbestimmung von großen GmbHs.
Wie kann der Unternehmenswert verkaufsfördernd verbessert werden?
Der Unternehmenswert lässt sich durch strategische Maßnahmen wirkungsvoll optimieren. Allerdings handelt es sich dabei in aller Regel um ein höchst aufwändiges Unterfangen, das in Eigenregie kaum zu bewältigen ist.
Neben eines großzügig geplanten Timings ist die fachkundige Expertise erfahrener M&A-Berater von entscheidender Bedeutung, um alle wertbildenden Faktoren zu Ihrem Vorteil effizient auszuschöpfen. Auf diese Weise lassen sich Ihre Chancen auf einen optimalen Preis im Rahmen des GmbH-Verkaufs signifikant steigern. Nutzen Sie deshalb die Kompetenz und Professionalität unseres M&A-Experten-Teams.
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Fazit: So kann der Unternehmenswert ermittelt werden
Der Wert einer GmbH kann auf verschiedene Weisen berechnet werden, wobei jede Methode ihre Vor- und Nachteile hat. Wichtige Bewertungsverfahren umfassen das Ertragswertverfahren, das Substanzwertverfahren und das Discounted Cash Flow (DCF)-Verfahren. Besonders das Ertragswertverfahren hat sich in der Praxis bewährt, da es auf die zukünftige Ertragskraft eines Unternehmens fokussiert. Diese zukünftigen Einnahme Überschüsse bilden die Basis für eine fundierte Bewertung, die den voraussichtlichen Unternehmenswert widerspiegelt.
Eine fundierte Firmenbewertung setzt jedoch Fachkenntnis voraus, und oft empfiehlt es sich, erfahrene M&A-Berater hinzuzuziehen, um wertsteigernde Maßnahmen zu identifizieren und den optimalen Verkaufspreis zu erzielen.