Eine Idee patentieren lassen: Schritte und Tipps 

Eine Idee patentieren lassen: Schritte und Tipps 
Zentrale Fragen des Verkaufsprozesses
Inhaltsverzeichnis
Joachim Merkl für Unternehmer Radio Deutschland.png Geschrieben von Ass. jur. Joachim Merkl

Patente zählen zu den wertvollsten immateriellen Wirtschaftsgütern eines Unternehmens. Denn damit schützen Sie sich und Ihr geistiges Kapital vor dem Zugriff und der Nutzung durch andere.

Sie haben eine Idee für eine Erfindung und möchten Sie für sich allein nutzen? Dann sollten Sie im eigenen Interesse dringend handeln und dafür sorgen, dass Ihre Erfindung nicht fremde Hände fällt, indem Sie dieses Produkt oder diese Idee schützen. Durch ein Patent sichern Sie sich die Exklusivität von Innovationen und stärken Ihre Markt- und Wettbewerbsposition. Erfahren Sie hier, was eine Patentanmeldung bedeutet, wie sie abläuft und was sie kostet. 

Was ist ein Patent?

Bei einem Patent handelt es sich um ein gewerbliches Schutzrecht, das den Patentinhaber dazu berechtigt, über seine technischen Erfindungen und Geschäftsideen ausschließlich allein zu verfügen. Andere sind nach dem Gesetz von der Nutzung durch den Ideenschutz ausgeschlossen. Allerdings kann der Patentinhaber das Patent verkaufen und gegen Zahlung einer Gebühr Lizenzen an Dritte vergeben.

Merke:

Mit der Anmeldung des Patents erwirbt der Patentinhaber ein exklusives Nutzungs- und Verwertungsrecht. So sorgt der Unternehmer dem Ideenklau vor.

Häufig laufen Patentanmeldungen wegen fehlender Anforderungen ins Leere. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die Neuheit der Erfindung als Eigenschaft verneint wird. Wollen Sie auf Nummer Sicher gehen und Ihre Idee schützen lassen, sollten Sie sich vorab im Rahmen einer Patentrecherche über den Inhalt bereits bestehender und laufender Anmeldeverfahren vergewissern.  

Nähere Informationen und Hilfestellungen hierzu erhalten Sie in den Patentinformationszentren

Wie entsteht der Patentschutz?

Erste Voraussetzung für einen wirksamen Patentschutz ist die Anmeldung des Patents. Neben nationalen Patentrechten gibt es zum Beispiel auch europäische unter internationale Patente.  

Die nationale Anmeldung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Zum Antrag auf Patenterteilung gehört.

  • die Bezeichnung der Erfindung, 
  • der Patentanspruch mit den Merkmalen der Erfindung sowie 
  • die ausführliche Beschreibung der Erfindung. 

Außerdem verlangt der Gesetzgeber, dass die Erfindung in der Anmeldeschrift ausreichend „offenbart“ sein muss. Diese Voraussetzung wird erfüllt, wenn ein Fachmann sie, entsprechend dieser Darstellung, nach seinen Kenntnissen ohne besondere Schwierigkeit ausführen kann. 

Wichtig:

Die Prüfung der Patentanmeldung durch das BPMA ist langwierig und kann Jahre dauern.

Die europäische Anmeldung erfolgt beim Europäischen Patentamt (EPA) oder anderen für Patentanmeldungen zuständigen Stellen der Vertragsstaaten.

Wenn Sie Ihre Erfindung oder Ihre Ideen auf europäischer Ebene schützen wollen, können Sie zwischen diesen beiden Möglichkeiten wählen: 

  • EPA-Patent: Bei solchen Patenten wird Ihnen zwar Schutz in allen EU-Staaten sowie in weiteren Nichtmitgliedsländern wie Norwegen, der Schweiz und der Türkei geboten, doch die Anmeldung eines EPA-Patents ist sehr aufwändig und zudem teuer. Denn für jedes einzelne Land entstehen spezifische Kosten.  
  • Einheitspatent in Europa (EPÜ-Patent): Mit dem im Juni 2023 eingeführten europäischen Einheitspatent sichern Sie sich mit nur einem Antrag einen umfassenden Patentschutz in 17 EU-Mitgliedsländern. Zu gehören außer Deutschland, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Slowenien. Mit dem Einheitspatent sparen Sie Zeit und Kosten. Die Patentanmeldung erfolgt unmittelbar über das Europäische Patentamt. Detaillierte Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.epo.org/de
  • Die internationale Anmeldung zum Patent nach dem internationalen Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT-Patent) erfolgt entweder über ein nationales Patentamt oder unmittelbar über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO). Mit nur einer einzigen Anmeldung beantragen Sie Patentschutz in derzeit 157 PCT-Mitgliedstaaten (Stand: 06/2024). Die Kosten für Recherche, Anmeldung und Änderungen sind jedoch beträchtlich.

Eine Liste der PCT-Mitglieder und weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der WIPO

Experten verraten ihre erfolgreichsten Verkaufsstrategien

Zum Nachfolgeprozess
  • 1. Bewertung
  • 2. M&A-Berater
  • 3. Verkaufsunterlagen
  • 4. Kaufinteressenten
  • 5. Übergabe

Wie wird ein Patent wirksam?

Soll Ihre Erfindung oder Idee in Form von einem Patent wirksam geschützt werden, müssen sie erst einmal beim Patentamt angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Patents überprüft. 

Danach werden solche Patente für Ideen auf allen Gebieten der Technik nur dann erteilt, sofern sie 

  • neu sind, 
  • auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und 
  • gewerblich anwendbar sind (§ 1 Abs.1 PatG).

Eine Idee gilt nach dem Patentgesetz dann als neu, wenn sie nicht zum allgemein bekannten Stand der Technik gehört. Das gilt bei einem neuen Geschmacksmuster, einem neuen Logo, Design oder einer sonstigen Entwicklung. Im Patentantrag bezeichnen Sie den Gegenstand der Anmeldung und beschreiben den Patentanspruch. Mit dem Patentanspruch legen Sie den Schutzumfang Ihres Patents fest.

Daher sollten Sie die Ansprüche präzise und vollständig formulieren. Das bedeutet im Detail: Um die Voraussetzungen für einen Patentanspruch zu erfüllen, müssen Sie sämtliche Merkmale der Erfindung beschreiben, die für die Erteilung des Patents essenziell bedeutsam sein könnten.

Für eine vollständige Patentanmeldung müssen Sie dem BPMA grundsätzlich folgende Unterlagen vorlegen:

  • Patentantrag (Formular)
  • Beschreibung der Erfindung
  • Bezeichnung der Erfindung
  • Angaben zum Erfinder 
  • Schutzumfang des Patents
  • Pläne und Zeichnungen (optional)
  • Exposé der Patentidee
  • Pläne und Zeichnungen (optional)

Erteilung des Patents – So wird die Geschäftsidee geschützt

Verläuft die Prüfung der Patentanmeldung erfolgreich, wird Ihnen das Patent durch das DPMA erteilt. Ihr Patentschutz entsteht mit der Veröffentlichung der Patenterteilung im Patentblatt und ist auf maximal 20 Jahre befristet. Dadurch sind Sie ausschließlich als Patentinhaber dazu befugt, die Erfindung im Rahmen des geltenden Patentrechts zu nutzen.

Niemand darf den Patentgegenstand ohne Ihre Zustimmung verwenden. Sollte ein Dritter gegen Ihr gesetzlich verbrieftes Schutzrecht verstoßen, sind Sie berechtigt, können Sie Schadenersatz von dem Gesetzesbrecher verlangen. Der Schadenersatzanspruch verjährt allerdings nach 3 Jahren. Natürlich können Sie die Geschäftsidee verkaufen, wenn Sie ein gutes Angebot erhalten.

Finanzinvestor | Strategischer Käufer | Family Office | MBI-Kandidat

Welcher Käufertyp kommt für Sie in Frage?

Jetzt herausfinden Cropped image of a consultant

Was kostet die Anmeldung eines Patents?

Um die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Patentanmeldung zu erfüllen, müssen Sie im Regelfall umfangreiche Recherchen und Vorarbeiten leisten, die erhebliche Kosten verursachen können. Zusätzlich entstehen Gebühren für die Prüfung und Erteilung des Patents durch das BPMA. Beruht die patentfähige Erfindung etwa auf der Leistung eines kreativen Arbeitnehmers, wird außerdem eine angemessene Vergütung fällig. Die Höhe dieser Vergütung richtet sich nach dem Erfindungswert und dem Markenwert.

Eine Patentanmeldung ist in aller Regel mit hohen Kosten verbunden. Deshalb macht sie nur dann wirklich Sinn, wenn der Wert der Erfindung deutlich höher liegt als die zu erwartenden Kosten für das Patent. Daher sollten Sie Ihre Erfindung vor dem Patentantrag taxieren lassen. Nutzen Sie dazu die Expertise eines erfahrenen M&A-Beraters oder eines Patentanwalts. Eine Liste der deutschen Patentanwälte finden Sie unter www.patentanwaltsregister.de

Allein die jeweiligen Jahresgebühren steigen von 70 Euro im 3. Anmeldejahr auf 2.030 Euro im zwanzigsten Jahr an. Danach steigen die Jahresgebühren kontinuierlich von 70 Euro im 3. Jahr bis auf 2.030 Euro im 20. Jahr an.

Wichtig:  Die Jahresgebühren können Sie um die Hälfte reduzieren, wenn Sie Ihr Patent im Rahmen einer Lizenz gegen eine angemessene Vergütung zur Nutzung durch Dritte freigeben (§ 23 Abs.1 u.6 PatG). 

Idee patentieren lassen – Patentgebühren im Überblick

GebührenartHöhe
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (inklusive 10 Patentansprüche)40 Euro
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um20 Euro
Anmeldegebühr bei Anmeldung in Papierform (inklusive 10 Patentansprüche)60 Euro
– für jeden weiteren Anspruch erhöht sich die Gebühr um30 Euro
Rechercheantragsgebühr300 Euro
Prüfungsgebühr nach gestelltem Rechercheantrag150 Euro
Prüfungsgebühr ohne vorherigen Rechercheantrag350 Euro
Jahresgebühr 3. Patentjahr70 Euro
Jahresgebühr 4. Patentjahr70 Euro
Jahresgebühr 5. Patentjahr100 Euro
Jahresgebühr 6. Patentjahr150 Euro
Jahresgebühr 7. Patentjahr210 Euro
Jahresgebühr 8. Patentjahr200 Euro
Jahresgebühr 9. Patentjahr280 Euro
Jahresgebühr 10. Patentjahr350 Euro
Jahresgebühr 11.-20. PatentjahrSiehe Kostenmerkblatt
Die Jahresgebühren verringern sich bei einer Lizenzbereitschaftserklärung jeweils um die Hälfte (§ 23 Abs.1 PatG).

Quelle: Deutsches Marken- und Patentamt (DMPA)
*Die Kosten eines Patentanwalts sind in dieser Aufstellung nicht berücksichtigt.

Können technische Ideen und Erfindungen auch anderweitig geschützt werden?

Statt eines Patents können Sie eine technische Erfindung auch schützt durch ein angemeldetes Gebrauchsmuster schützen lassen – allerdings nur befristet auf bis zu zehn Jahren. Beide Schutzrechte unterscheiden sich darin, dass nur durch ein Patent auch Verfahrenserfindungen geschützt werden können. Insgesamt stellen die Anforderungen an ein Patent im Prüfverfahren vor dem DPMA höhere Anmeldungshürden dar.  

Die Anmeldung für ein Gebrauchsmuster reichen Sie beim DPMA schriftlich ein. Eine Beschreibung der Erfindung fügen Sie bei.

Zwar ist auch für die Eintragung des Gebrauchsmusters wie bei einem Patent Voraussetzung, dass es sich um eine neue und gewerblich anwendbare Erfindung handelt. Allerdings prüft das DPMA nicht, ob die Voraussetzungen auch tatsächlich vorliegen. Für die Eintragung eines Patents bestehen insgesamt wesentlich höhere Anforderungen als bei einer Gebrauchsmusteranmeldung.

Der Vorteil gegenüber einem Patent: Der Gebrauchsmusterschutz ist für den Anmelder gegenüber dem Patentschutz deutlich kostengünstiger und in wesentlich kürzerer Zeit zu realisieren. Er eignet sich daher, insbesondere für KMU. 

Fazit:

Durch Patente steigern Sie den Wert Ihrer Erfindungen und damit auch Ihres Unternehmens.

Weiterführende Informationen zum Patent- und Gebrauchsmusterschutz finden Sie online unter: https://www.dpma.de/service/formulare/index.html

Über den Autor
Joachim Merkl für Unternehmer Radio Deutschland.png
Ass. jur. Joachim Merkl

Joachim Merkl ist Jurist und erfahrener Autor mit einem Schwerpunkt auf Unternehmensnachfolge, Erbrecht und Mietrecht. Nach seinem Jura-Studium an der Universität zu Köln und erfolgreicher Tätigkeit als Justiziar und Rechtsanwalt arbeitete er viele Jahre als Wirtschafts- und Finanzjournalist für renommierte Medien wie „Capital”, „Finanztest” und das Wirtschaftsmagazin „DM”. Seit 2010 berät er KMUs zu Forschungs- und Entwicklungsprojekten sowie Projektfinanzierungen. Als Autor hat er zahlreiche Fachbücher veröffentlicht, die sich praxisnah mit Themen wie Unternehmensgründung, Erbrecht und Arbeitnehmerrechten auseinandersetzen.