Meine insolvente Firma/GmbH verkaufen: Eine Anleitung

Meine insolvente Firma/GmbH verkaufen: Eine Anleitung
Zentrale Fragen des Verkaufsprozesses

Inhaltsverzeichnis

Philipp Degen Autor Unternehmer Radio Geschrieben von Philipp Degen Lesedauer: 10 Min.

Eine insolvente Firma verkaufen – geht das eigentlich? Ja, das geht! Zumindest so lange Vermögen vorhanden ist, wie Maschinen, Immobilien, Patente usw. Worauf Sie achten müssen, wenn Sie eine insolvente GmbH verkaufen und wie das genau funktioniert, das erfahren Sie in diesem Artikel.

Immer mehr Firmeninhaber müssen Insolvenz anmelden. Oftmals passiert dies jedoch viel zu spät. Hauptgründe sind die Hoffnung auf Besserung der betrieblichen Schieflage, eine Fehleinschätzung der Situation und die Angst vor Bloßstellung.

Andere Unternehmer bevorzugen es, die insolvente Firma zu verkaufen, über eine sogenannte übertragende Sanierung. Wie Sie ein insolventes Unternehmen verkaufen, erfahren Sie hier.

Was versteht man unter Insolvenz?

Zunächst wollen wir jedoch klären, wann der Fall einer Insolvenz eintritt. Dafür gibt es zahlreiche Gründe und Aspekte, die in jeder Branche eintreten können. Ein Unternehmen ist insolvent, wenn:

  • es bereits zahlungsunfähig ist
  • ihm die Zahlungsunfähigkeit droht
  • es überschuldet ist

Bei einer Zahlungsunfähigkeit kann das Unternehmen laut § 17 Abs. 2 InsO ihren fälligen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen und stellt die Zahlungen ein, was Unternehmern und Investoren in die Krise führen kann.

Eine Zahlungsunfähigkeit droht, wenn der Unternehmer voraussichtlich nicht mehr imstande ist, seine anstehenden Verbindlichkeiten zu begleichen (§ 18 Abs. 2 InsO).

Von Überschuldung spricht man, wenn die fälligen Verbindlichkeiten durch das vorhandene Vermögen nicht mehr gedeckt werden (§ 19 Abs. 2 InsO).

Als Geschäftsführer haben Sie die Pflicht, ohne schuldhaftes Verzögern innerhalb von drei Wochen nach objektiv gegebener Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die GmbH insolvent zu melden (§ 15 a Abs. 1 InsO). Tun Sie das jedoch nicht, machen Sie sich der Insolvenzverschleppung schuldig. Was das bedeutet, klären wir weiter unten.

Im Vorfeld sollten Sie jedoch alle Möglichkeiten ausgeschöpft haben, die drohende Zahlungsunfähigkeit der Firma abzuwenden. So könnten Sie beispielsweise als Kapitalgesellschaft Gesellschaftsanteile verkaufen, um damit das Eigenkapital wieder zu erhöhen.

Außerdem können die Gläubiger einen solchen Insolvenzantrag beim zuständigen Amtsgericht stellen.

Wichtig: Leiten Sie dieses Verfahren nicht ein, wenn Sie Ihre insolvente Firma verkaufen möchten. Mehr dazu weiter unten im Text.

Lesen Sie auch die Artikel: Wie Sie eine GmbH schnell und einfach liquidieren und GmbH-Anteile verkaufen.

Unternehmensbewertung Report

15-seitiger Bewertungsreport – kostenlos

Wissen Sie, wie viel Ihr Unternehmen wert ist?

Jetzt ohne Risiko in wenigen Minuten herausfinden.

Unternehmensbewertung starten

Eine insolvente Firma verkaufen (bei drohender Insolvenz)

Ein Insolvenz-Verkauf ist eine hierzulande gern praktizierte Methode, ein nicht mehr zahlungsfähiges Unternehmen abzuwickeln und dadurch den bei einer Insolvenz für den Geschäftsführer bestehenden Haftungsrisiken zu entgehen. Möchten Sie Ihre insolvente Firma verkaufen, beachten Sie dabei aber bitte, dass Sie bei Vorliegen einer Insolvenzverschleppung der Geschäftsführerhaftung nicht entgehen.

Wichtig: Ist Ihre GmbH schon seit längerer Zeit insolvent, konsultieren Sie am besten schnellstmöglich einen Anwalt für Insolvenzrecht und lassen sich von ihm beraten.

Anders sieht die Situation bei einer drohenden Insolvenz aus: Sie berufen eine außerordentliche Gesellschafterversammlung ein. Diese beschließt dann den Insolvenz-Verkauf an eine Nachfolgegesellschaft. Als Vermittler dieses Rechtsgeschäfts treten spezielle Anbieter auf, die Sie über Internet kontaktieren können. Die Nachfolgegesellschaft liquidiert dann die finanziell angeschlagene Firma. Sie selbst müssen sich nicht mehr mit dem unangenehmen Insolvenzverfahren auseinandersetzen.

Voraussetzung, um eine insolvente Firma verkaufen zu können, ist:

1. dass die Firma noch nicht zur Insolvenz angemeldet ist. Dies gilt auch für mögliche Insolvenzanträge Dritter.

2. dass keine Rückstände bei den Sozialversicherungsträgern bestehen.

Die vom Käufer der insolventen Firma beauftragten Experten prüfen dann die Bilanzen in Form einer Due Diligence. Möchten Sie Ihre insolvente Firma verkaufen, achten Sie aber bitte darauf, dass die Liquidation von einem seriösen Anbieter durchgeführt wird. Es gibt laut Notarkammer Berlin leider auch schwarze Schafe am Markt, die für eine hohe Geldsumme illegale (Gläubiger schädigende) “Firmenbestattungen” vornehmen. In einem solchen Fall sind Sie als Geschäftsführer weiterhin voll haftbar.

Wie Sie die Insolvenzquote berechnen

Die Insolvenzquote gibt an, welchen Anteil ihrer Forderungen Gläubiger im Rahmen eines Insolvenzverfahrens erwarten können. Die Berechnung erfolgt durch die Division der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse durch die Gesamtsumme der angemeldeten Forderungen der Gläubiger. Das Ergebnis wird üblicherweise in Prozent angegeben und zeigt, wie viel jeder Gläubiger prozentual von seiner Forderung als Zahlung erwarten kann.

  • Angenommen, die Insolvenzmasse beträgt 20.000 €
    Bevor die Gläubiger bedient werden können, müssen zuerst die Kosten des Insolvenzverfahrens abgezogen werden. 
    Diese Kosten können die Gerichtskosten, die Vergütung des Insolvenzverwalters, Ausgaben für die Verwaltung und Verwertung der Masse und andere notwendige Ausgaben umfassen.
  • Wenn wir annehmen, dass die Verfahrenskosten 5.000 € betragen, würde die verfügbare Masse für die Verteilung an die Gläubiger 20.000 € – 5.000 € = 15.000 € sein.
  • Wenn die Gesamtforderungen der Gläubiger weiterhin 100.000 € betragen, würde die Insolvenzquote nun wie folgt berechnet:
  • 15.000 € (verfügbare Masse nach Abzug der Verfahrenskosten) / 100.000 € (Gesamtforderungen der Gläubiger) = 0,15 oder 15 %.
  • Das bedeutet, dass jeder Gläubiger nun 15 % seiner angemeldeten Forderungen erhalten würde, nachdem die Verfahrenskosten berücksichtigt wurden.

Insolvente Firma verkaufen: Die Vorteile

Ein Verkauf bei drohender Insolvenz, also wenn das Insolvenzverfahren noch nicht eingeleitet wurde, bietet verglichen mit der Regelinsolvenz einige Vorteile:

  • Ihr guter Ruf als Geschäftsführer und Ihre Bonität bleiben erhalten, weil Sie keine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, die namentlich in sämtlichen Schuldnerregistern vermerkt ist.
  • Weil die Nachfolgegesellschaft einen eigenen Geschäftsführer bestellt, kann man sie nicht mehr zur Befriedigung von Schadenersatzansprüchen heranziehen. Auch mögliche strafrechtliche Konsequenzen werden so vermieden.
  • Die Gesellschafter tragen ebenfalls kein Haftungsrisiko.
  • Als Inhaber haben Sie beim Insolvenz-Verkauf die Möglichkeit zu bestimmen, dass die Nachfolgegesellschaft ihren Geschäftssitz und/oder den Firmennamen ändert. Auf diese Weise ist die Transaktion hundertprozentig diskret. Sogar eine Änderung der Rechtsform ist infolge neuer EU-Regelungen möglich.

Sollte der Verkauf nicht möglich sein, bleibt der Weg der Regelinsolvenz. Auf diesen Weg, gehen wir im nachfolgenden Kapitel genauer ein.

Die übertragende Sanierung

Eine insolvente Firma verkaufen zu wollen, sprich, wenn das Insolvenzverfahren bereits eingeleitet wurde, bezeichnet man als übertragende Sanierung in Form eines Asset Deals. Bei dieser handelt es sich jedoch um keinen herkömmlichen Unternehmensverkauf in der Insolvenz. Der Verkauf wird nach Zustimmung durch die Gläubigerversammlung und unter enormem Zeitdruck vom Insolvenzverwalter durchgeführt.

Ziel ist es, die profitablen Teile Ihrer insolventen Firma zu verkaufen und den Geschäftszweck nach Trennung von den Verbindlichkeiten fortzuführen. Der Insolvenzverwalter ist verpflichtet, das für die Befriedigung der Gläubiger aus der Insolvenzmasse lukrativste und sicherste Kaufangebot zu akzeptieren.

Auch der Erwerber, meist ein Marktkonkurrent, hat sich an einige wichtige Besonderheiten zu halten, die den Asset Deal vom normalen Unternehmenskauf aus der Insolvenz unterscheiden. Er kauft profitable Assets aus dem Anlage- und Umlaufvermögen und überträgt sie auf eine von ihm gegründete Betriebsübernahmegesellschaft oder auf “Auffanggesellschaft” genannt.

Sämtliche Insolvenzforderungen und Masseverbindlichkeiten werden über das Insolvenzverfahren abgewickelt und können so die Bonität des Erwerbers nicht belasten. Auch die Steuerverbindlichkeiten müssen von ihm nicht übernommen werden. Weil der Erwerber / die Auffanggesellschaft mit dem Insolvenzverwalter vertraglich vereinbart, welche Vertragsverhältnisse Ihrer zahlungsunfähigen Firma fortgeführt werden sollen, ist der Insolvenzverwalter verpflichtet, die restlichen Verträge fristlos zu kündigen.

Der Erwerber kümmert sich um die Übernahme der gewünschten Verträge (Fuhrpark-Leasing, IT-Leasing, Miete) und holt sich dafür die Zustimmung des Vertragspartners ein. Mitunter sind sogar Neuabschlüsse erforderlich. Eine insolvente Firma verkaufen bedeutet außerdem, dass vertragliche Verpflichtung gegenüber Ihrer Mitarbeiter bestehen, den Insolvenzverwalter bei der Geschäftsabwicklung zu unterstützen.

Der Käufer erwirbt Ihre insolvente Firma unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche in Bezug auf das Anlage- und Umlaufvermögen und auf immaterielle Vermögenswerte. Dies schlägt sich in einem für den Erwerber vorteilhafteren Kaufpreis für die Assets nieder. Er kauft bei diesem Insolvenzverkauf einzelne Teile des Firmenvermögens oder sämtliche Vermögensgegenstände einzeln.

Das sind beispielsweise Grundstücke, Beteiligungen, Maschinen, die Betriebsausstattung, Forderungen aus Lieferung und Leistung, Waren, Halbfertigerzeugnisse, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und nicht bilanzierungsfähige Vermögensgegenstände wie Auftragsbestand und Kundenkontakte. Die bestehenden Arbeitsverhältnisse gehen im Rahmen des Betriebsübergangs ebenfalls auf die neue Gesellschaft über.

Übrigens: Auch die Gesellschafter Ihres insolventen Unternehmens und Sie selbst dürfen sich am Erwerb der Assets beteiligen.

Wie die Insolvenz einer Firma abläuft

Die Firmeninsolvenz (Regelinsolvenz) läuft in mehreren Phasen ab:

Nach der Anmeldung beim Amtsgericht prüft der vom Gericht eingesetzte Insolvenzverwalter, ob einer der genannten Eröffnungsgründe vorliegt und es noch genügend verwertbares Vermögen (Insolvenzmasse) gibt.

Ist das der Fall, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. In der Zeit zwischen der Anmeldung und der Verfahrenseröffnung haben die Gläubiger die Gelegenheit, ihre Forderungen anzumelden. Diese werden vom Gericht geprüft und ins Gläubigerverzeichnis eingetragen.

Der Insolvenzverwalter übernimmt die Firmenleitung und erhält die Verfügungsgewalt über das pfändbare Vermögen und entscheidet nach Sachlage, ob er die Firma auflöst (Liquidation) und in Teilen verkauft oder ob er sie unter eigener Leitung fortführt und saniert.

Entscheidet sich der Insolvenzverwalter für die Liquidation der Unternehmung, werden die angemeldeten Forderungen der Gläubiger bearbeitet, juristische Streitigkeiten wegen angeblich vorhandener Forderungen beigelegt und alle Haftungsansprüche gegen die Firma, ihre Gesellschafter und Sie als Geschäftsführer geprüft und bearbeitet. Bei dieser Liquidation (Geschäftsauflösung) kündigt er alle Verträge, verkauft das Firmenvermögen und verteilt den Verkaufserlös / die Insolvenzmasse an die Gläubigerentsprechend dem Gläubigerverzeichnis.

Das Insolvenzverfahren ist abgeschlossen, wenn die Firma im Handelsregister gelöscht ist.

Möchte der Insolvenzverwalter die insolvente Firma verkaufen, muss er einen finanzkräftigen Investor finden, der sie saniert oder die Vermögensteile kauft. Voraussetzung ist eine gute Vorbereitung der Regelinsolvenz. Dazu zählt die rechtzeitige Veröffentlichung der Handelsbilanz, die Vermeidung von nicht erlaubten Zahlungen bei sich abzeichnenden Zahlungsproblemen und eine tägliche Aktualisierung der Kassenbücher.

Wird die Firma insolvent, sind Sie als Inhaber trotzdem verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge weiterzuzahlen.

Episode #037: Wenn die Unternehmensschließung Neues bringt

In dieser spannenden Episode unseres Podcasts begrüßen wir Peter Marth, einen ehemaligen Unternehmer, der vor der Herausforderung stand, einen geeigneten Nachfolger für sein Ingenieurbüro zu finden. Als er vor dieser Herausforderung stand, traf er die mutige Entscheidung, sein Unternehmen zu schließen und stattdessen seiner Leidenschaft nachzugehen. Entdecken Sie, wie dieser Wechsel vom Maschinenbauer zum Bildhauer stattfand und welche wertvollen Einblicke er dabei gewann.

Was ist Insolvenzverschleppung?

Insolvenzverschleppung liegt vor, wenn der GmbH-Geschäftsführer den Insolvenzantrag später als gesetzlich vorgeschrieben stellt. Wann genau bei einer Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung die Insolvenzreife eintritt, hängt von der finanziellen Situation des Unternehmens ab. Wenn Sie, Ihre insolvente Firma verkaufen möchten, gilt es dies unbedingt zu vermeiden.

Für den Geschäftsführer kann es jedoch schwierig sein, diesen Zeitpunkt festzustellen: Prüft er die Liquidität der GmbH, muss er auch Verbindlichkeiten einbeziehen, die innerhalb der folgenden drei Wochen bis zur eventuellen Antragstellung fällig werden. Daher kann die Zahlungsunfähigkeit auch früher eintreten.

Eine Insolvenzverschleppung ist mit zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen (Schadenersatzforderungen, Geldstrafen, Haftstrafen bis zu drei Jahren) verbunden. Als Geschäftsführer haften Sie gegenüber der GmbH und ihren Gläubigern vollumfänglich mit Ihrem Privatvermögen.

Den Schadenersatzansprüchen der Gläubiger gegenüber Ihnen, könnten Sie nur durch eine Fortbestehungsprognose entgehen. Dazu müssen Sie die finanzielle Situation der GmbH detailliert bewerten.

Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie schon bei einer drohenden Zahlungskrise einen genauen Liquiditätsplan und Überschuldungsstatus aufstellen und ihn laufend aktualisieren.

Wichtig: Als Geschäftsführer haben Sie dafür zu sorgen, dass der Zweck des Insolvenzverfahrens, die Befriedigung der Gläubiger, erfüllt wird.

Schützen Sie die Haftungsmasse nicht entsprechend, indem Sie beispielsweise innerhalb der Dreiwochenfrist einen Haftungsfonds einrichten, sind Sie in voller Höhe schadenersatzpflichtig.

Darüber hinaus kann man Sie wegen Vereitelung der Zwangsvollstreckung und Bankrotts strafrechtlich belangen. Im Einzelfall haften auch die GmbH-Gesellschafter, wenn sie beispielsweise Kapitalerhaltungsnormen verletzen. Und natürlich Sie als Geschäftsführer, wenn Sie Zahlungen an die Gesellschafter leisten, die eine Zahlungsunfähigkeit auslösen.

Während des Insolvenzverfahrens ändern sich Ihre Pflichten als Geschäftsführer. Geht es um das außerhalb der Insolvenzmasse bestehende Vermögen, behalten Sie Ihre bisherigen Befugnisse. In Bezug auf die Insolvenzmasse dürfen Sie aber nur tätig werden, wenn Ihnen der Insolvenzverwalter die entsprechende Weisung gibt.

Vorgehen: Die Insolvenzmasse kaufen

Für den Insolvenzverwalter kann der Verkauf einer insolventen Firma eine effiziente Alternative zur langwierigen Sanierung sein. Käufer profitieren von der Möglichkeit, zu einem reduzierten Preis zu erwerben, insbesondere wenn sie schnell handeln und es wenige Konkurrenten gibt. Der Erwerbsprozess insolventer Firmen ist oft rascher als übliche Unternehmenskäufe, da unter Zeitdruck die Tiefenprüfung (Due Diligence Prüfung) meist verkürzt ist. Es ist wichtig, dass Käufer sich der Tatsache bewusst sind, dass keine Garantien seitens des Verwalters bestehen und sie alle Risiken im Kaufpreis einkalkulieren müssen.

Expansion durch den Kauf eines insolventen Konkurrenten

Der Erwerb eines Konkurrenzunternehmens kann im Mittelstand eine Herausforderung darstellen, besonders bei familiengeführten Betrieben. Wenn jedoch ein Mitbewerber in finanzielle Schwierigkeiten gerät, bietet sich für das erfolgreiche Unternehmen die seltene Gelegenheit, seine Kapazitäten zu erweitern und möglicherweise sein regionales Engagement oder seine Geschäftsfelder zu diversifizieren. Der Verkauf eines insolventen Unternehmens kann oft schneller erfolgen, da rasche Entscheidungen gefragt sind und weniger “Schaden” angerichtet ist, wenn der Kauf frühzeitig erfolgt.

Selektive Übernahme von Vermögenswerten

Ein Asset Deal ermöglicht es Käufern, ausgewählte Vermögenswerte eines insolventen Unternehmens zu erwerben, ohne sich auf einen kompletten Unternehmenskauf einzulassen. Dieser Ansatz erlaubt es, gezielt wertvolle Unternehmenssegmente herauszufiltern und zu übernehmen, ohne die gesamte Organisation zu übernehmen.

Schuldenfreiheit und Nutzung der Handlungsfreiheit des Verwalters

Bei einer Übernahme durch einen Asset-Deal nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens übernimmt der Käufer nicht die Schulden des Unternehmens. Dies befreit ihn von Altlasten wie Pensionsverpflichtungen und ermöglicht es, von den Sanierungsoptionen des Insolvenzrechts zu profitieren. Der Verwalter kann beispielsweise Personalanpassungen vornehmen und unerwünschte Verträge beenden, was dem Käufer zusätzliche Vorteile verschafft.

Experten verraten ihre erfolgreichsten Verkaufsstrategien

  • ✓ Jahrelange Erfahrung
  • ✓ optimale Vorbereitung durch strukturierte Vorabanalyse
  • ✓ umfangreiches Netzwerk
Zum Nachfolgeprozess
Dr. Rainer Ammon
Ihr Ansprechpartner
Dr. Rainer Ammon
Unternehmenswert-Experte
0211 / 822 699 – 40

Insolvente Firma: Verkauf der Insolvenzmasse

Zur Insolvenzmasse gehören sämtliche unbeweglichen und beweglichen Vermögensteile des zahlungsunfähigen Unternehmens und Vermögenswerte, die es im Laufe des Insolvenzverfahrens erhält. Dazu zählen insbesondere:

  • Grundstücke
  • Immobilien
  • Rechte, Patente
  • Firmenfahrzeuge
  • Barvermögen
  • offene Forderungen
  • Maschinen
  • Software, Hardware

Um eine zur Insolvenzmasse gehörende Immobilie verkaufen zu dürfen, müssen Sie vom Insolvenzverwalter eine Freigabe erhalten. Diese Entscheidung erfolgt nach seinem eigenen Ermessen und erst dann, wenn Sie eine gut nachvollziehbare Erklärung für den Wunsch nach Freigabe haben.

Ansonsten wird die Insolvenzmasse beispielsweise über eine Versteigerung oder Online-Auktion verkauft und der erzielte Erlös anschließend der Insolvenzmasse zugeschlagen.

Zusammenfassung

Ein Unternehmen ist insolvent, wenn es bereits zahlungsunfähig ist, ihm die Zahlungsunfähigkeit droht oder es überschuldet ist. Trotz der drohender Insolvenz kann ein Unternehmer verkauft werden.

Der Verkauf einer insolventen Firma kann zahlreiche Vorteile haben. So bleibt Ihr guter Ruf als Geschäftsführer und Ihre Bonität erhalten, weil Sie keine Eidesstattliche Versicherung abgeben müssen, die namentlich in sämtlichen Schuldnerregistern vermerkt ist. Außerdem kann die Nachfolgegesellschaft, die einen eigenen Geschäftsführer bestellt, sie nicht mehr zur Befriedigung von Schadenersatzansprüchen heranziehen.

Eine insolvente Firma verkaufen zu wollen, sprich, wenn das Insolvenzverfahren bereits eingeleitet wurde, bezeichnet man als übertragende Sanierung in Form eines Asset Deals. Bei dieser handelt es sich jedoch um keinen herkömmlichen Unternehmensverkauf in der Insolvenz. Der Verkauf wird nach Zustimmung durch die Gläubigerversammlung und unter enormem Zeitdruck vom Insolvenzverwalter durchgeführt.

Über den Autor
Philipp Degen Autor Unternehmer Radio
Philipp Degen

Gründer Unternehmer Radio

Philipp Degen ist ein erfahrener Unternehmer und Gründer eines erfolgreichen Online-Portals, das sich auf die Generierung von Mandaten für Unternehmensverkäufer spezialisiert hat. Dank seiner internationalen Ausbildung im Bereich Wirtschaft, die ihn nach Deutschland, Australien und Mexiko geführt hat, verfügt er über ein umfassendes Verständnis der globalen Märkte und Geschäftspraktiken. Mit seiner breiten Expertise und seinem interkulturellen Know-how versteht er die Anforderungen seiner Kunden aus verschiedenen Branchen und Ländern. Seine Fähigkeiten, innovative Lösungen zu entwickeln und komplexe Transaktionen zu strukturieren, haben ihm einen hervorragenden Ruf als vertrauenswürdiger Partner im Bereich Unternehmensverkäufe eingebracht.

Mehr erfahren